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  • Anordnung zur Errichtung eines Bauzaunes um eine offenliegende Güllegrube nach Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO zur Gefahrenabwehr als Dauerverwaltungsakt Filter entfernen

1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VG Ansbach: Anfechtungsklage gegen erneute Androhung der Ersatzvornahme zur Errichtung eines Bauzauns

    Urteil vom 28.03.2022 – AN 17 K 21.00941, AN 17 K 21.01162, AN 17 K 21.01277

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Schlagworte Schlagworte
  • Anfechtungsklage
  • Anfechtungsklagen gegen eine erneute Androhung der Ersatzvornahme, gegen einen Leistungsbescheid zur Geltendmachung der Kosten für eine vorangegangene Ersatzvornahme sowie gegen die Anordnung der behördlichen Versiegelung eines im Wege der Ersatzvornahme errichteten Bauzaunes
  • Bauzaun
  • Das Vereinbaren von Pauschalpreisen ist im Rahmen einer Ersatzvornahme zulässig (Anschluss an VG Würzburg, U.v. 18.10.2016 – W 4 K 15.620 – juris Rn. 22 m.w.N.)
  • Die Anordnung der behördlichen Versiegelung eines im Wege der Ersatzvornahme zum Zwecke der Gefahrenabwehr errichteten Bauzaunes kann auf Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO gestützt werden
  • Erledigung
  • erneute Androhung
  • Ersatzvornahme
  • Gefahrenabwehr
  • Keine Erledigung der (erneuten) Androhung der Ersatzvornahme durch deren Vollzug, weil sie zusammen mit dem unanfechtbaren oder jedenfalls vollziehbaren Verwaltungsakt und dem nachfolgenden Leistungsbescheid die Rechtsgrundlage für die Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme bildet. Diese Titelfunktion dauert an.
  • Prüfung der behördlichen Ermessensausübung im Rahmen des Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO (Versiegelungsanordnung)
  • Verwaltungsakt
  • Vollzug der Ersatzvornahme
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